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Darf ich mit dem letzten Satz beginnen?
Es wäre wirklich absurd, wenn die Religion für unser Zeitalter verlangen würde, dass adoptierete Kinder für die Eheschließung ihre leiblichen Eltern suchen müssten.

Es ist ganz klar geregelt, dass nur die leiblichen Eltern zustimmen müssen. Ausgenommen davon ist, wenn Adoptionsbestimmungen es untersagen, mit den leiblichen Eltern in Verbindung zu treten;
wenn ein Elternteil wegen einer Geisteskrankheit entmündigt wurde und daher keine rechtswirksame Zustimmung erklären kann;
wenn ein Elternteil sich so verhalten hat, dass anerkannt werden kann, dass er das Kind „verstoßen“ hat;
wenn ein Elternteil sein Kind sexuell missbraucht hat.

Welcher Sinn liegt darin, dass Kinder (unabhängig vom Alter) die Zustimmung brauchen?

“Dadurch wird seitens der Kinder der Respekt gegenüber den Eltern und das Prinzip der Einheit der Familie gewürdigt. Den Eltern obliegt ihrerseits mit dieser Erklärung eine große Verantwortung.“

Durch die Zustimmung verpflichten sich die Eltern, die Entwicklung der Ehe zu fördern und nicht zu hintertreiben. Ein Verhalten, dass in der breiten Gesellschaft so nicht bekannt wird. Da ist immer noch das Bild der “bösen Schwiegermutter” vorrangig.
Außerdem wissen die Eltern am Besten, ob ihr Kinder auch die nötige Reife für eine Ehe mitbringen, oder ob die Partnerschaft wirklich einen Bestand hat.

Jedoch ist eine Eheschließung erst ab dem Reifealter erlaubt, also vor dem 15 Lebensjahr können die Eltern keine Zustimmung geben. In unserer modernen Zeit werden auch keine Bahá'í für Minderjährige die Erlaubnis erteilen. Das Bahá'í-Prinzip, dass insbesondere Mädchen eine hohe Erziehung erhalten soll, würde dem im Wege stehen.

Wenn eine Familie nur einem Kind eine Ausbildung finanzieren kann, dann soll das Mädchen bevorzugt werden. Wenn wir das konsequent durchdenken, dann können wir davon ausgehen, dass zukünftig die Frauen über bessere Berufsmöglichkeiten und Aufstiegschancen verfügen werden.

Das heißt für mich (als Mann), dass Frauen in Zukunft ein höheres Einkommen haben werden.

Damit kommen wir zur Aussage über das Erbrecht.
Wir werden dann auch die unrichtige Aussage ,“Das Bahai Erbrecht gesteht dem Manne doppelt so viel zu, wie der Frau!”, in einem anderen Licht sehen.
Vorab die wichtigste Bemerkung: “Im übrigen kann ein Bahá'í über seinen Nachlaß frei verfügen ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit des Bedachten, sofern er ein Testament hinterläßt, in welchem er seinen Willen verfügt. Bahá'í haben demnach immer die Möglichkeit, für ihren Ehepartner, für Kinder und Verwandte, die keine Bahá'í sind, dadurch zu sorgen, daß sie ein Testament errichten. “

Jedem Bahá'í ist aufgefordert ein Testament zu verfassen. Nur im Falle eines fehlenden Testaments, tritt eine vorgegeben Erbfolge in Kraft. Das Erbe wird nach einem Schlüssel auf bis zu 7 Kategorien aufgeteilt. Innerhalb einer Kategorie wird der Anteil, unabhängig vom Geschlecht, gleichmäßig verteilt – z.B. Kindern. Der hinterblieben Ehepartner ist gleichgestellt.

Die Kategorien sind:
1) Kinder
2. Ehemann oder Ehefrau
3) Vater
4) Mutter
5) Bruder
6) Schwester
7) Lehrer

Nun kommen wir zu Ehe von Bahá'u'lláh und der falschen Interpretation eines Satzes.
Er ist als Muslim aufgewachsen und da waren eben mehrere Frauen zulässig. Er war
mit zwei Frauen verheiratet, bevor er seine Offenbarung hatte.

In der Folge wurde er in die Verbanung geschickt. In Bagdad wurde er nach islamische
Recht gezwungen seine Haushälterin zu heiraten. Von einer vierten Ehefrau ist nichts
bekannt, dies wird aber gerne von Leuten verbreitet, die ihm Schaden wollten.

Aber unabhängig davon gibt es wirklich einen Satz im Kitab-i-Aqdas, wo er die Aufhebung
dieser islamischen Vorschrift beschreibt, die dazu zwingt, dass das Hausmädchen zu heiraten sei.
Da erwähnt er, dass niemand mehr als zwei Frauen haben sollte.

Dazu nun aus einem Kommentar zum Kitáb-í_Aqdas:
“Dieser Wortlaut des Kitáb-i-Aqdas scheint die Bigamie zu erlauben; Bahá'u'lláh rät jedoch zur Einehe, die Ruhe und Zufriedenheit bewirkt. In einer anderen Tafel unterstreicht Er, wie wichtig es für den Menschen ist, so zu handeln, daß es "ihm selbst und seinem Ehepartner Zufriedenheit bringt". Nach Abdu'l-Bahá, dem bevollmächtigten Exegeten der Schrift, schreibt der Text des Aqdas in Wirklichkeit die Einehe vor. Er äußerte sich zu diesem Thema in mehreren Briefen, darunter dem folgenden:
"Wisse, daß die Polygamie nach dem Gesetz Gottes nicht erlaubt ist, denn es wird klar gefordert, daß man sich mit einer Frau begnügen soll. Die Ehe mit einer zweiten Frau ist von der Gerechtigkeit abhängig gemacht, die unter allen Bedingungen beiden Frauen zuteil werden muß. Doch das Gebot, zwei Frauen gerecht zu behandeln, ist uneinlösbar. Die Tatsache, daß die Bigamie von der Erfüllung einer uneinlösbaren Bedingung abhängig gemacht ist, ist ein klarer Beweis für ihr absolutes Verbot. Darum ist es nicht erlaubt, daß ein Mann mehr als eine Frau habe."

Unabhängig davon, ist es natürlich nicht möglich, dass ein Konvertierter, der bereits mehrere Frauen hat, sich nun nur noch für eine entscheiden muss. Ein solcher Fall ist mir aber auch nicht bekannt.

Und zum Abschluß der unwichtigste Punkt. Meine Aussage: “So ist es auch nicht verwunderlich, dass die erste Frau, die in der islamischen Welt in der Öffentlichkeit ihren Schleier ablegte eine Bahá'í war.”,
haben Sie mit den Hinweis auf die Sikhs und die Parsen versucht zu relativieren.

Diese beiden geschätzten Gruppen möchte ich auch nicht nahe treten. Wahrscheinlich habe ich meinen Satz nur falsch formuliert.

Ich beziehe mich auf die persische Dichterin Tahiri. Sie war Muslima und lebte in eine Gesellschaft, in der Muslimas eben nur verschleiert sein konnten. Inspiriert duch die Lehren des Báb (Vorläufer von Bahá'u'lláh) legte sie jedoch den Schleier ab und wurde damit eine Vorkämpferin für die Frauenrechte im Iran. Dieser Tabubruch wurde dann auch mit dem Tode bestraft.

https://de.wikipedia.org/wiki/Qurrat_al-%CA%BFAin

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 28. August 2016 - 15:56

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