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"Abschieben" sagt sich so leicht. Aber häufig geht es nicht, gerade bei Kriminellen. Zum Abschieben brauche ich ein Land, welches den Abgeschobenen einreisen lässt. Sonst muss ich ihn nämlich (nach internationalem Recht) wieder mitnehmen.

Natürlich muss ihn das Land, dessen Staatsbürger er ist, nach internationalem Recht einreisen lassen. Aber ich muss diese Staatsbürgerschaft beweisen können. Wenn er seinen Pass weggeschmissen oder gefälscht hat (oder nie einen hatte), bin ich bei der Identitätsfeststellung auf die Hilfe dieses Landes angewiesen. Einen Intensivkriminellen will sein Heimatland meistens nicht wiederhaben, also funktioniert diese Kooperation nicht richtig.

Es gibt in Wahrheit viele Abschiebungen (laut Bundesregierung 23.617 Personen im Jahr 2018), aber davon erfolgt offenbar nur ein kleiner Teil wegen "Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit". Viele Leute wird man nicht wieder los, sobald sie in Deutschland sind, obwohl sie nach deutschen Gesetzen nicht dableiben dürften. Helfen würde zwar eine radikale Verweigerung der Einreise, aber das träfe natürlich auch ganz viele Unschuldige.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 28. Juli 2019 - 19:56

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