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Gast (nicht überprüft)

"Wahlberechtigung

Wahlberechtigt zur Wahl ihrer Gemeindevertretung oder ihres Kreistages sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben."

Das habe ich auf offizielle Seite gefunden. Im Test gibt es einen Fehler!

Fr. 2 Jan 2009 - 14:40 Link
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