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  • Bei auffälliger Fahrweise oder Unfall, und mindestens 0,3 Promille: Strafanzeige!
  • Über 1,6 Promille, auch ohne Auffälligkeiten: hohes Bußgeld (etwa 1 Monatsgehalt). Falls Führerschein vorhanden: 3 Punkte, Idiotentest.
  • Extremfälle: Fahrverbot für ALLE Fahrzeuge, inkl. Fahrräder. (Wenn man das nächste Mal auffällt, kommt es raus.)
  • Illegale Drogen: Strafanzeige, Idiotentest.

Die Grenze liegt also höher als beim Autofahren, aber die Strafen sind heftig. Ein Mensch ohne Alkoholgewöhnung schafft allerdings mit 1,6 Promille kaum noch das Aufsteigen.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 21. Juni 2018 - 14:42

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  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
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    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
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  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.