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Um PKW zu mieten muss man seit 2005 vermietetes Fahrzeug als Selbstfahrermietfahrzeug zugelassen werden. Wenn man Antrag stellt muss man das Verlangen nachweisen. Die Zulassungspapiere sind auf Teil 1 und Teil 2 geteilt. Die Verwendung des Fahrzeugs wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) müssen Sie zusammen mit Ihrem Führerschein im Fahrzeug mitführen und bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) bewahren Sie dagegen am besten zu Hause auf. Sie gilt als eine Art „Geburtsurkunde“ für das jeweilige Fahrzeug und weist Sie als Verfügungsberechtigten über das Auto aus. Die Zulassung als Selbstfahrermietfahrzeug muss nämlich auch dem Kasko- und Krafthaftpflichtversicherer mitgeteilt werden. Folge der Zulassung als Selbstfahrermietfahrzeug ist, dass das Fahrzeug jährlich zur Hauptuntersuchung muss. quelle: anwald.de, t-online.de
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 22. Juni 2016 - 20:38

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