Wie gut kennst du Deutschland? Teste dich!
Hast du Fragen über das Leben in Deutschland/Europa, deutsche Sprache, Einbürgerung, Bildung, Arbeit uä?
Du kannst auch ohne Anmeldung anonym-unverbindlich eine Frage stellen.
Wie gut kennst du Deutschland? Teste dich!
Hast du Fragen über das Leben in Deutschland/Europa, deutsche Sprache, Einbürgerung, Bildung, Arbeit uä?
Du kannst auch ohne Anmeldung anonym-unverbindlich eine Frage stellen.
Die Regel mit dem Geburtsdatum betrifft nach meinen Recherchen nur Mofas (max. 25 km/h, max. 3 Räder). Für Mofas braucht man auch heute keinen Führerschein, aber eine so genannte "Prüfbescheinigung". Diese erhält man, indem man eine Theorieprüfung über die Verkehrsregeln besteht. Das geht ohne Fahrschule und ohne Fahrstunden und ist deshalb viel billiger als ein Führerschein.
Diese Prüfbescheinigung wurde am 1. April 1980 eingeführt. Vorher durfte jeder, der mindestens 15 Jahre alt war, ganz ohne Papiere Mofa fahren. Für diese Menschen gibt es heute einen Bestandsschutz. Deshalb darf jeder, der vor dem 1. April 1965 geboren wurde, auch heute ohne Prüfbescheinigung Mofa fahren.
Aber: Die hier diskutierten kleinen Autos gelten nicht als Mofas. Auch dann nicht, wenn sie auf 25 km/h gedrosselt sind. Denn sie haben 4 Räder. Bis 45 km/h können sie als Mopeds gelten, wofür man aber einen richtigen Führerschein braucht (Klasse M oder AM). Hier gibt es keine Ausnahmeregel, die mit dem Alter zu tun hat.
Als Ausweg bleiben ein paar auf 25 km/h gedrosselte Kabinen-Dreiräder wie "eLizzy " oder "Piaggio Ape 50" (jeweils nur in der 25-km/h-Version).