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Diese sind nachweisbar auf 25 km/h gedrosselt und gelten als Mopeds. Das gilt für Führerschein, Steuer und Versicherung. Konsequenterweise haben sie hinten ein schmales "Versicherungskennzeichen" für Mopeds, und brauchen vorne gar nichts. Es reicht der Mopedführerschein, allerdings nicht die Mofa-Prüfbescheinigung.

ABER: Das alles gilt nur für Inhaber von Sondergenehmigungen, die in der Vergangenheit an einzelne wenige Personen vergeben wurden. Das Verfahren gibt es nicht mehr, man kann also heute keine solche Genehmigung mehr bekommen. Für "normale" Menschen ist dieses Auto in allen Belangen ein PKW, trotz der Drosselung.

Möglicherweise (konnte ich nicht überprüfen) gehört zu den Auflagen der Sondergenehmigung, dass die Begrenzung auf 25 km/h deutlich erkennbar sein muss. Die Dinger haben ja rundherum "25"-Aufkleber. Ob man die Info nach vorne mit einem solchen "Fake-Nummernschild" anzeigen darf (oder muss), kann ich nicht sagen.

 

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