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Ich bin 21 Jahre alt und habe seit 1999 die deutsche Staatsangehörigkeit. Damals wurde abgemacht, sobald ich meine Volljährigkeit erhalten habe, könne ich selbst aussuchen, zu welcher Staatsangehörigkeit ich angehören möchte.

Heute war ich im Konsolat und wurd dort direkt aufgrund meines Antrags daraufhin angewiesen, dass ich nicht aus der Staatsbürgerschaft der Türkei austreten könne. Dabei habe ich seit Jahren meinen Deutschen Pass und die türkische nur nebenbei.

Nun lasse ich mir einen Antrag vom Rathaus zustellen, wo drin bestätigt wird, dass diese Abmachung damals bei meiner Einbürgerung abgemacht worden ist.

Könnte ich nun problemlos austreten sobald ich diese Bestätigung vom Rathaus vorlege?

Würde mich bei einer Antwort freuen!

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