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Guten Tag!

Meine Vermutungen nach gibt es keine Standardzahl, welche überall gilt. Also die Unterhaltssicherungsgrenze kann je nach Wohnung, Anzahl Familienangehörige und deren Besonderheiten variieren.

Die Einkommen-relevante wichtigste Bedingung ist, dass man eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe (zB Hartz IV) und ALG 2 (Arbeitslosengeld II) garantiert. Natürlich gilt es auch für Familienangehörige, die man versorgen muss.

In vergangenen Jahren gab es Fälle, wo die Einkommen knapp unter die Grenze war (zB 50€), wo die Antragsteller auf geringen Sozialhilfe verzichtet haben und so Anspruch auf Einbürgerung bekommen haben.

Meine persönlicher Meinung nach, sollte 1400€/Netto reichen, wenn die Miete nicht zu hoch fällt.

Viel Glück wünschen ich Ihnen und Ihre Familie!
Oli

 

Gespeichert von Oli (nicht überprüft) am So., 01. Februar 2015 - 18:28

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