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Vielen Dank für Ihre Antwort,
da ich seit 15 Jahren in Deutschland lebe habe ich den Anspruch nach §10 mich einbürgern zu lassen.Wann kommt denn in der Regel eine Antwort bzw.eine Ablehnung?
Braucht das Ablehnungsschreiben 4 Monate?
MfG