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Einbürgerung / Ausbürgerung Ablauf (Türkei)

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Da es nicht so viele Informationen über den genauen Ablauf der Ein- und Ausbürgerung gibt, möchte ich hier kurz meine Erfahrungen schildern.

Die Ein- und Ausbürgerungsdauer ist sehr davon abhängig, wo man zurzeit wohnt, wie der Andrang bei der jeweiligen Behörde ist, welche persönlichen Voraussetzungen man erfüllt und welche Staatsangehörigkeit man hat. Ich bin ledig, kinderlos, in Deutschland geboren (1983 – d.h. keine doppelte Staatsbürgerschaft und kein Recht auf deutsche Staatsbürgerschaft bei Geburt, daher Türke), Abitur, abgeschlossenes Studium und berufstätig. Also der Idealfall für eine Sachbearbeiterin, da keine Übersetzungen vorgelegt werden müssen oder Familienmitglieder miteingebürgert werden.

Die Angaben beziehen sich auf Sachsen-Anhalt und das türkischen Konsulat in Hannover! Die einzelnen Schritte können sich je nach Stadt, Gemeinde oder Bundesland unterscheiden. Der grobe Ablauf müsste jedoch überall gleich sein. Die Zuständigkeit des jeweiligen Konsulats ergibt sich grob aus dem jeweiligen Wohnort (z.B. Hannover = Bremen, Niedersachsen & Sachsen-Anhalt)

  1. Termin bei der Einbürgerungsbehörde gemacht. Nach 2 Wochen einen Termin zur Erstberatung bekommen. Dort wurde aufgelistet, welche Unterlagen ich einreichen muss (u.a. Abschlusszeugnisse, Mietvertrag, Lohnabrechnungen von 3 Monaten, den ausgefüllten Antrag zur Einbürgerung, ein Passbild und Rentenversicherungsverlauf – den kann man online über die Rentenversicherung beantragen, ansonsten bekommt man den zugeschickt, wenn man über 5 Jahre sozialversicherungspflichtig in Deutschland gearbeitet hat.) Alles einmal im Original und alles einmal in Kopie! Hier bekommt man bereits eine Prognose!
  2. Erneut Termin bei der Behörde gemacht, um die Unterlagen abzugeben. Die Unterlagen werden kurz gesichtet und man muss viele Unterschriften leisten. Dann wird eine Gebühr von 255 € fällig, die ich gleich dort zahlen konnte. Die Sachbearbeiterin erklärte kurz, wie der Ablauf ist und was ich tun muss, um aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen zu werden.
  3. Nach 7 Wochen habe ich meine Einbürgerungszusicherung erhalten.
  4. Einen Termin beim türkischen Konsulat gemacht. Den kann man online machen. Dafür einfach das zuständige Konsulat auf der Homepage anklicken und seine türkische Personalausweisnummer bereithalten. Außerdem muss man seine Emailadresse hinterlegen, da man eine Bestätigung per Mail bekommt. ACHTUNG: Bitte eine gültige Mailadresse benutzen, da ihr die ganze Zeit darauf zugreifen müsst. (Wartezeit bei mir 1 Woche zwischen Erhalt Zusicherung und Termin beim Konsulat).
  5. Termin beim türkischen Konsulat. Ohne Termin darf man nicht rein. Begleitpersonen, die keinen Termin oder kein konsularisches Anliegen haben, dürfen nicht mit rein! Dort wird man dann entsprechend aufgerufen und man muss seinen Pass und seinen türkischen Personalausweis vorlegen, außerdem die Einbürgerungszusicherung und 1 Kopie davon und ein Passbild. Eine Übersetzung ins Türkische ist nicht notwendig. Die tippen irgendwas in den Computer ein und man muss 16 € bezahlen. Das alles hat bei mir 15min. gedauert. Man bekommt dann eine Mail mit einer Nummer (auf die Adresse, die man bei der Terminvereinbarung auch angegeben hat). Mit dieser Nummer kann man den Stand der Bearbeitung nachverfolgen, ob der Antrag in der Türkei eingegangen ist etc.
  6. Nach 3 Monaten habe ich online erfahren, dass sie meiner Ausbürgerung stattgeben und ich es beim Konsulat abholen kann. Also wieder Termin beim Konsulat gemacht – online mit Ausweisnummer etc. Das kann auch länger oder kürzer dauern. Sie führen Anfragen bei der Polizei, Verfassungsschutz etc. durch, ob Straftaten, Anzeigen oder sogar Haftbefehle  vorliegen. Also wie die deutschen Behörden. Bei männlichen wehrpflichtigen Kandidaten muss zudem das Einverständnis der „Militärbehörde“ erfolgen.
  7. Im Konsulat dann der gleiche Ablauf. Türkischen Pass und türkischen Personalausweis mitnehmen. Dann wird die Ausbürgerungszusicherung ausgehändigt. Das ist kostenlos.
  8. Die Ausbürgerungszusicherung der Türkei muss man dann nicht  ins Deutsche übersetzen. Das Dokument ist bereits in drei Sprachen verfasst, u.a. auf Deutsch.
  9. Damit geht man dann wieder zur Einbürgerungsbehörde und legt die Ausbürgerungszusicherung (inkl. Übersetzung vor). Wieder im Original und Kopie! Also wieder Termin machen und dann warten. Da zwischen Einbürgerungsantrag und der Ausbürgerungszusicherung aber wieder Monate vergangen sind, musste ich erneut meine letzten Lohnabrechnungen vorlegen und versichern, dass sich in meinen persönlichen Verhältnissen nichts geändert hat. Die Einbürgerungsbehörde macht dann wieder eine Abfrage, ob sich in der Zwischenzeit was geändert hat (Abfrage Bundeszentralregister wegen Straftaten, Abfrage beim Jobcenter, Verfassungsschutz etc.) Letzte Absicherung der Behörde vor der Urkunde!
  10. Nach Abgabe der Unterlagen und 8 Wochen später habe ich meine Einbürgerungsurkunde erhalten. Wieder einen Termin bei der Behörde gemacht und die Urkunde abgeholt. Gleich im Anschluss kann man seinen deutschen Personalausweis  beantragen (Extratermin machen!). Die Behörde stellt auf Wunsch dann auch einen vorläufigen Ausweis aus.
  11. Wieder Termin beim türkischen Konsulat vereinbaren. Mit der Einbürgerungsurkunde, türkischem Pass, türkischem Personalausweis dahin. Eine Übersetzung der Einbürgerungsurkunde ist nicht notwendig. Die sichten die Urkunde, man zahlt 11 € Bearbeitungsgebühr und das türkische Konsulat stellt einen Entlassungsbescheid aus. Die Entlassungsurkunde muss man nicht übersetzen.

Später kann man die „Mavi Kart“ beantragen. Am selben Tag wegen des Systems nicht möglich. Also Extra-Termin machen bei Bedarf. Die ist wie ein türkischer Personalausweis, man hat somit ähnliche Rechte in der Türkei wie türkische Staatsbürger. Insbesondere für diejenigen, die dort ihren Ruhestand genießen möchten, oder Immobilien haben, oder Erben werden. Bisher keine Nachteile der „Mavi Kart“ bekannt. Für die Karte braucht man ein Passbild und 3 €. Ausstellung sofort vor Ort.

  1. Dann Termin bei der Einbürgerungsbehörde machen und die Entlassungsurkunde dort abgeben. Original und Kopie! Tipp: von dem Sachbearbeiter eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass die Einbürgerung abgeschlossen ist und man keine Nachweise mehr bringen muss! Sicher ist sicher!

Erst JETZT ist man rechtmäßig eingebürgert und rechtmäßig ausgebürgert!

Dieser (sehr stressige, zeitaufwendige und teure) Ablauf ist für alle Türken bindend, die keine weitere Staatsbürgerschaft haben und Deutsche werden möchten (Doppelstaatler überspringen sicherlich einige Etappen). Einige Länder wie z.B. der Iran oder Tunesien bürgern nicht aus, dadurch kann sich der Prozess auch verkürzen. Oder verlängern, wenn man in einer Stadt wohnt, wo es viele anspruchsberechtigte Ausländer gibt, die eingebürgert werden wollen. Die Anträge der Antragsteller können auch vorerst gesammelt werden, um dann im „Gesamtpaket“ die Abfragen zu machen. D.h. Bundeszentralregister, Sozialamt, Jobcenter, Verfassungsschutz etc. Die müssen auf Antworten dieser Behörden warten. Personalmangel bei den Behörden ist ein weiterer Grund für Verzögerungen. Von fehlenden Unterlagen möchte ich erst gar nicht sprechen.

Die Einbürgerung hat insgesamt 10 Monate gedauert und viele Nerven und Organisationtalent gekostet. Ohne dabei Kosten für Passbilder, Kopien und Benzin zu berücksichtigen. Also ohne Fahrtkostenberechnung zum Konsulat (3 mal !!!  Also insgesamt über 1500km !!! für mich) und 10 Urlaubstage!!!, die ich opfern musste für die ganzen Termine, bis ich einen deutschen Ausweis in der Hand halten konnte!!! Wer keinen netten Arbeitgeber hat, wo man spontan Urlaub nehmen kann, muss die Termine sogar noch besser planen und so mit einer längeren Dauer rechnen.

Ich hoffe, dass ich mit dem Ablauf einigen Ratsuchenden im Internet helfen konnte. Es ist ein sehr nervenaufreibender Prozess, weil man permanent auf Antworten von den deutschen und türkischen Behörden warten muss und auf diese Antworten angewiesen ist. 

Ich drücke allen die Daumen, die noch im Einbürgerungsverfahren sind.   

  • Status 1 | seit Antragstellung am 04.12.2023

İzin Almak Suretiyle Türk Vatandaşlığından Çıkma başvurunuza ait belgeler Genel Müdürlüğümüze gönderilmiş, ancak henüz Genel Müdürlüğümüze ulaşmamıştır.


  • Status 2 | seit 05.01.2024

İzin Almak Suretiyle Türk Vatandaşlığından Çıkma başvurunuza ait belgeler Genel Müdürlüğümüze ulaşmış olup ön inceleme yapılmaktadır.


  • Status 3 | - Keine Info

İzin Almak Suretiyle Türk Vatandaşlığından Çıkma başvurunuz arşiv araştırmasına gönderilecek ilk listeye dahil edilecektir.


  • Status 4 | seit 08.01.2024

İzin Almak Suretiyle Türk Vatandaşlığından Çıkma başvurunuz arşiv araştırmasına gönderilecek listeye dahil edilmiştir.


  • Status 5 | keine Info 

İzin Almak Suretiyle Türk Vatandaşlığından Çıkma başvurunuza ilişkin araştırma ve değerlendirme süreci devam etmektedir.


  • Status 6 | seit 17.01.2024

İzin Almak Suretiyle Türk Vatandaşlığından Çıkma başvurunuz Karar Makamına sunulacak olan listeye dahil edilmiştir.

  • Status 7 | seit Dienstag, 24.01.2024 | 

İzin Almak Suretiyle Türk Vatandaşlığından Çıkma başvurunuz sonuçlandırılma aşamasındadır.

 

Ich gehe davon aus, dass es morgen soweit ist. 

 

Liebe Grüße

 

 

Gespeichert von fireball (nicht überprüft) am Mi., 24. Januar 2024 - 09:04

Einbürgerungszusicherung wurde am 21.11.2023 beim türkischen Konsulat in München abgegeben.

 

  • Status 1 | seit 21.11.2023

İzin Almak Suretiyle Türk Vatandaşlığından Çıkma başvurunuza ait belgeler Genel Müdürlüğümüze gönderilmiş, ancak henüz Genel Müdürlüğümüze ulaşmamıştır.


  • Status 2 | seit 04.01.2024

İzin Almak Suretiyle Türk Vatandaşlığından Çıkma başvurunuza ait belgeler Genel Müdürlüğümüze ulaşmış olup ön inceleme yapılmaktadır.


  • Status 3 | seit 11.01.2024

İzin Almak Suretiyle Türk Vatandaşlığından Çıkma başvurunuz arşiv araştırmasına gönderilecek ilk listeye dahil edilecektir.


  • Status 4 | seit 11.01.2024

İzin Almak Suretiyle Türk Vatandaşlığından Çıkma başvurunuz arşiv araştırmasına gönderilecek listeye dahil edilmiştir.


  • Status 5 | seit 17.01.2024

İzin Almak Suretiyle Türk Vatandaşlığından Çıkma başvurunuza ilişkin araştırma ve değerlendirme süreci devam etmektedir.


  • Status 6 | seit 17.01.2024

İzin Almak Suretiyle Türk Vatandaşlığından Çıkma başvurunuz Karar Makamına sunulacak olan listeye dahil edilmiştir.


  • Status 7 | seit 24.01.2024

İzin Almak Suretiyle Türk Vatandaşlığından Çıkma başvurunuz sonuçlandırılma aşamasındadır.


  • Status 8 | seit 25.01.2024

İzin Almak Suretiyle Türk Vatandaşlığından Çıkma başvurunuz üzerine, tarafınıza Türk vatandaşlığından çıkma izni verilmiş olup gerekli tebligatın yapılabilmesi için Türkiye Cumhuriyeti Kimlik Kartınız ve varsa Türkiye Cumhuriyeti Pasaportunuz ile birlikte başvuru makamına müracaat etmeniz gerekmektedir. İçişleri Bakanlığınca verilen Türk vatandaşlığından çıkma izni kararı, 2 (iki) yıl geçerli olup bu süre içerisinde belgelerinizi başvuru makamından teslim almamanız, kimlik bilgilerinizde değişiklik olması ya da Kanunda aranan şartlardan birini kaybettiğinizin müracaat makamlarınca tespiti halinde geçersizdir.

Gesamt 66 Tage

 

Gespeichert von goekhan (nicht überprüft) am Fr., 26. Januar 2024 - 12:04

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