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Einbürgerung für Freund bzw. Lebenspartner ohne Ehe in Deutschland als Sonderregelung

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Freundin ist eine Deutsche und wir sind seit 5 Jahren zusammen. Wir wohnen seit 4 Jahren zusammen. Ich bin 32 Jahre alt, komme aus Kroatien und lebe in Deutschland seit 5 Jahren. Ich würde gerne mich informieren bei Ihnen ob eine Lebenspartnerschaft auch als Ehe gilt. Wenn es gilt dann würde ich sofort einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Wenn nicht muss ich noch 3 Jahren leider warten. Laut das Gesetz kann man ein Antrag in 3 Jahren stellen wenn man verheiratet ist sonst in 8 Jahren.

Wir sind beide berufstätig und arbeiten Vollzeit. Alle andere Voraussetzungen erfülle ich schon.
Vielen Dank!
Alwin

In einigen Fällen hat die/der Freundin/Freund gleiche Rechte wie die/der Ehefrau/Ehemann. Aber wenn es um die Einbürgerung geht, glaube ich es weniger. Sonst würden Viele diesen Punkt missbrauchen.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 06. Juni 2013 - 18:36

Wie willst du beweisen dass jemand dein Freund ist? Es gibt keine offizielle Beziehungsvertrag wie Ehevertrag.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 06. Juni 2013 - 18:37

In Amerika zumindest in einigen Bundesstaaten, ein Mann u. eine Frau, oder sogar in einigen Faellen zwei Maenner ODER zwei Frauen, die gemeinsam ein Haus gekauft haben u. dort zusammengelebt haben seit (5-10 Jahren?)haben eine eheaehnliche Beziehung oder koennen zumindest so etwas beantragen u. es koennte sicherlich helfen die amerikanische Staatsangehoerigkeit zu bekommen, allerdings waere eine Ehe besser u. es gaebe auch eine bestimmte Wartezeit--Weiss ich nicht wie lange, um nachzuweisen, dass es sich um eine ECHTE Ehe--also nicht eine Schein-Ehe handelt. Durch das HEIRATEN kann eine Auslaenderin/ein Auslaender eine sogenannte " green card " sehr schnell bekommen u. mit dieser " green card " ueberall in Amerika arbeiten. Es ist etwas mehr kompliziert u. dauert aber auch laenger, Staatsbuergerin/Staatsbuerger zu warden.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 04. April 2014 - 07:03

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