Hallo an alle :)
Ich hoffe erstmal, dass ich das nicht zwei mal Poste (technisches Problem beim ersten Versuch).
Ich komme aus Bulgarien, interessiere mich aber über das Möglichkeit mich nach 6 Jahren in Deutschland einzubürgern. Das wäre erst in 2019.
Ich war schon bei einer Beraterin, aber leider danach sind noch mehr Fragen aufgetaucht.
1. Ich bin offiziel seit 30.08.2013 in Deutschland angemeldet, Mietvertrag is von 15.08.2013. Problem ist ich war schon früher in Deutschland dauerhaft, keine Wohnung gefunden, war auch nicht klar ob ich in Stuttgart bleibe oder wegen Studium irgendwo anders gehe. Die Beraterin hat gesagt, wenn ich das beweisen kann gut und am besten mit einem Rentenversicherungsverlauf. Ich habe schon ab 12.2012 gearbeitet und das kann ich mit meine Rentenversicherungsverlauf beweisen, Lohnabrechnungen liegen auch vor. Bedeutet es, dass ich schon 12.2018 einen Antrag stellen kann? Kann man allgemein den Antrag früher stellen (habe irgendwas über Hessen gelesen, dass es erlaubt ist 6 Monate vorher es zu stellen, wegen sowieso lange Bearbeitungszeit.
Wann eure Meinung nach kann ich es problemlos stellen?
2. Nach 6 Jahren muss man besondere Integrationsleistungen nachweisen: Laut die Sachbearbeiterin in Stuttgart reicht es, dass ich einen deutschen Bachelorabschluss habe, C1 (TestDaF) und ein Jahr habe ich ehrenamtlich mit Flüchtlinge gearbeitet (Mentor Qualifikation liegt auch vor).
3. Ich muss mein bulgarisches Staatsangehörigkeit nicht abgeben, kann das zu Nachteile führen wenn ich es nicht mache? Ich sehe es eigentlich als Verkürzung des Prozess. Und theoretisch wenn ich beide habe und zum Beispiel in einem Land Urlaub machen will wo für Bulgarien ein Visum benötigt wird und für Deutsche keine, kann ich rein theoretisch mit dem deutschen Pass reisen?
Interessiert mich ob das alles passen wird?