Hallo zusammen,
bin gerade etwa verwirrt. Für die Einbürgerung ist ja der Rentenversicherungsverlauf notwendig. Allerdings stehen verschiedene Informationen dazu.
Bei manchen Behörden steht, dass ein Nachweis über die Leistung von mindestens 24 monatlichen Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung ausreichen würde , wenn der Ehepartner 60 monatlichen Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kann. Manchmal steht diese Option gar nicht, also implizit muss jeder 60 Monate RV nachweisen unabhängig von der Situation des Ehepartners.
Gibt es eine bestimmte Regelung?
VG
KG.
Man kann als Ausländer regulär nach 8 Jahren Aufenthalt einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. U.a Der Nachweis von Einzahlung in die Rentenversicherung. 5 Jahre weil man dann einen Rentenanspruch hat.
Man kann sich allerdings auch als Ehepartner eines deutschen einbürgern lassen. Dann hätte man bereits nach drei Jahren Aufenthalt und min zwei Jahre Ehe davon einen Anspruch. Die Beiträge vom Ehepartner zählen dann auch.