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Man kann als Ausländer regulär nach 8 Jahren Aufenthalt einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. U.a Der Nachweis von Einzahlung in die Rentenversicherung. 5 Jahre weil man dann einen Rentenanspruch hat.
Man kann sich allerdings auch als Ehepartner eines deutschen einbürgern lassen. Dann hätte man bereits nach drei Jahren Aufenthalt und min zwei Jahre Ehe davon einen Anspruch. Die Beiträge vom Ehepartner zählen dann auch.