Gewerbeanmeldung und Gewerbeschein
In Deutschland muss jeder, der mit Waren und Dienstleistungen handelt ein Gewerbe anmelden. Es gibt in dem Bereich ein paar Ausnahmen bzw. Freie Berufe, die davon nicht betroffen sind (z.B.: Ärzte, Rechtanwälte, Steuerberater, Landwirte, Wissenschaftler Künstler und Programmierer). Beim Programmierer kommt es auf Art der Tätigkeit an. Nicht jede Programmiertätigkeit oder IT-Beruf zählt zu den freien Berufen.
Unter Gewerbeanmeldung ist zu verstehen, dass man die notwendigen Informationen an den zuständigen Behörden gibt und ein "Gewerbe" beantragt. Nach Überprüfung der Informationen und Unterlagen wird das Gewerbeschein, was als Bestätigung dient, in kurzer Zeit, oft auch direkt erstellt und mitgegeben.
Nach § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) muss jeder, der Gewerbe betreiben möchte, auch dies beantragen. Die zuständige Behörde -das ist in der Regel Gewerbestelle des Ordnungsamtes in der Stadtverwaltung – erteilt das Gewerbeschein.
Wer sich mit rechtlichen Grundlagen der Gewerbeanmeldung beschäftigen möchte, findet hier z.B. wichtigste Informationen: §11, §4, §15 Gewerbeordnung (GewO) und Gewerbekostenverordnung (GewKostVO M-V)
Wann ist eine Gewerbeanmeldung notwendig:
- wenn man selbständig arbeiten möchte
- die angestrebte Tätigkeit dauerhaft sein soll
- wenn man zB Hobby-Tätigkeiten professionell-legal ausüben möchte
- Gewinnerzielung als Ziel definiert ist
- und die Tätigkeiten, was man ausüben möchte, nicht zu freiberuflichen Tätigkeiten gehört
Kosten für die Gewerbeanmeldung:
Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung können je Stadt/Gemeinde variieren. Als Orientierung kann man aber von einer Summe zwischen 25€ bis 40€ ausgehen. Die Informationen dazu findet Ihr in der Regel auf dem Portal der Stadtverwaltung. Oft kostet es 23€ oder 31€.
Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung:
In der Regel darf jeder ein Gewerbe anmelden, da in Deutschland Gewerbefreiheit existiert.
Es gibt Berufe, bei denen zusätzliche berufliche Qualifikationen notwendig sind wie z.B. Handwerk, Buchführung, Maklertätigkeiten, Gastronomie etc. Eine komplette Liste der Tätigkeiten findet man auf den IHK-Portalen.
Sonderfälle:
Gewerbeanmeldung durch Staatsbürger der nicht EU-Länder:
Migranten, die aus nicht EU-Länder kommen dürfen auch eine Gewerbe anmelden, wenn sie
- Aufenthaltserlaubnis besitzen und
- Aufenthaltserlaubnis, was nichtselbständige Berufstätigkeit umfasst durch Ausländerbehörde um selbständige Tätigkeit erweitert wird. Selbständige Tätigkeit erlaubt wird:
Menschen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben möchten und weder Aufenthaltserlaubnis noch Gewerbeerlaubnis besitzen, müssen diese beantragen. Erst nach Genehmigung der bei Anträgen dürfen sie auch selbständige Tätigkeit ausüben.
Gewerbeanmeldung durch Minderjährige:
Minderjährige dürfen auch eine Gewerbe anmelden, wenn nach BGB § 112 Absatz 1:
die Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters, in der Regel der Eltern vorliegt und Vormundschaftsgericht auch die selbständige Tätigkeit genehmigt.
Wie ein Gewerbeschein aussieht
Hier habe ich das Formular für die Gewerbeanmeldung aus dem Portal der Stadt Köln. In der Regel die Anmeldeformulare sehr ähnlich aus. Die Anmeldeformulare kann man meistens auf der Stadt-Portal finden und herunterladen. Dazu gibt es auch ein Merkblatt, wo die nützliche Informationen / Hinweise für Ausfüllen des Formulars von der Bedeutung sind, enthält.
Was passiert mit der Gewerbeanmeldung?:
Nach der Gewerbeanmeldung wird Finanzamt, Gewerbeaufsicht, Amtsgericht, IHK, ggf. HWK und Berufsgenossenschaft informiert. Finanzamt und ggf. auch andere Behörden nehmen automatisch Kontakt auf.
Bedarf an einem Steuerberater vor- und nach der Gewerbeanmeldung:
Wenn Sie eine kaufmännische Ausbildung hinter sich haben, benötigen Sie in der Regel weder bei der Anmeldung noch nach der Anmeldung keinen Steuerberater, wenn Sie auf notwendigen Fachkenntnissen verfügen. Gewerbeanmeldung ist einfach und reicht Ausfüllen eines Formulars aus. Wenn Sie Einzelunternehmer gründen und keine hohen Umsätze erwarten, können Sie auch die notwendigen Steuerrechtlichen Informationen aus dem Internet sich aneignen.
Allerdings, wenn Sie sich finanziell einen guten Steuerberater leisten können, ist empfehlenswert dies zu tun, denn bei der selbstständiger Tätigkeiten tauchen oft Fragen aus, die geklärt und gelöst werden müssen.
Steuern
Umsatzsteuer/Vorsteuer
Bei der Existenzgründung muss man in ersten zwei Jahren Umsatzsteuervoranmeldung monatlich einreichen. Falls Ist-Besteuerung nicht extra beantragt wurde, gilt Soll-Besteuerung, dass heißt, dass die Umsatzsteuern, was sie Ihre Kunden in Rechnung gestellt haben auch dann an Finanzamt überwiesen werden muss, auch wenn Kunde die Rechnung noch nicht bezahlt hat.
Als Kleinunternehmer darf man einen Antrag beim Finanzamt stellen um vom Umsatzsteuer befreit zu werden - Kleinunternehmerregelung § 19 UStG- , wenn die Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen haben und im aktuellen Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen werden.
Einkommensteuer und Gewerbesteuer sind vom Gewinn abhängig und sollten zusätzlich berechnet werden.
Haupt- und Nebengewerbe
Für eine Gewerbeanmeldung ist unwichtig, ob sie die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich oder als Nebentätigkeit ausüben. Der Begriff Hauptgewerbe und Nebengewerbe ist bei der Anmeldung nicht relevant. Allerdings muss man bei seinem Arbeitgeber eine Genehmigung beantragen, wenn man neben seiner Tätigkeit noch selbständig arbeiten möchte. Eine Begrenzung der Stundenanzahl ist nicht der Fall. Voraussetzung für eine selbständige Nebentätigkeit ist erfüllt, wenn die Vollzeitbeschäftigung nicht darunter leidet.
Umzug und Gewerbe
Wenn man innerhalb der Gemeinde umzieht, muss man seine Gewerbe ummelden. Umzug in einer anderen Stadt hat zufolge, dass die Gewerbe abgemeldet und erneut angemeldet werden muss. Die Ummeldung bzw. erneute Anmeldung ist kostenpflichtig. Finanzamt muss auch über die Ummeldung informiert werden.
IHK-Mitgliedschaft und Beiträge
Jeder, der ein Gewerbe anmeldet, wird automatisch auch Mitglied der IHK. Für die Zahlung der IHK-Beiträge gibt es verschiedene Regelungen. Als Existenzgründer und Kleinunternehmer darf man sich von den Beiträgen für einen bestimmten Zeitraum befreien lassen. IHK erhebt verschiedene Beiträge:
Mitgliedschaftsbeitrag(Abhängig von der Unternehmensgröße/Rechtsform)
Umlage(Gewinnabhängig)
Staatliche Förderungen / Kredite und Zuschüsse für Neugründer/Existenzgründung
Förderung von Arbeitsamt:
Wenn Sie noch Arbeitslosengeld I beziehen und noch mindestens 3 Monate Anspruch drauf haben können Sie von 19.000(Single) bis 24.000(verheiratet) Förderung von Arbeitsamt bekommen.
KfW-Bank: Kredite für Existenzgründung
KfW-Bank gibt Kredite mit Laufzeit bis 10 Jahren Kredite mit günstigen Zinskonditionen für Existenzgründer. Für Einzelunternehmen ist möglich bis 100.000€ Darlehen zu bekommen, wovon max. 30.000€ für Betriebsmittel genutzt werden darf. Antrag für den Darlehen ist über Hausbank zu stellen.
Kredite von Landesbanken
Landesbanken wie z.B. NRW-Bank vergeben auch Kredite für Existenzgründer. Die Anträge stellt man ebenfalls über Hausbank.
Kostenlose Beratung für die Existenzgründung
Eine ausführliche und gute Beratung bei der Existenzgründung findet man kaum. Allerdings ist sicherlich gut, wenn man sich bei Jobcenter beraten lässt. Dazu besteht noch die Möglichkeit das Angebot von KfW-Bank in Anspruch zu nehmen:
KfW-Beratungszuschuss (Gründercoaching)
Bis 800€ Tagessatz werden Beratungskosten teilweise von KfW gefördert. Ein weiterer Vorteil ist, dass alle Berater in der Datenbank von KfW geprüft sind. Wenn man einen guten Berater braucht, kann man hier auch welche finden. Mehr dazu:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCnden-Erweitern…
Scheingewerbe / Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit kann in Frage kommen, wenn man
sich selbständig gemacht hat um NUR für damaligen Arbeitgeber zu arbeiten
Gewerbe anmeldet und NUR für einen Auftraggeber arbeitet.
Hintergrund ist, dass man als Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, wenn man für einen Arbeitgeber arbeitet. Als selbständige muss man das nicht. Wenn Scheingewerbe vorliegt, geht man davon aus, dass der selbständiger sich nur selbstständig gemacht hat, um Sozialversicherungsbeiträge umzugehen. Wenn Scheinselbstständigkeit vorliegt, muss man die Versicherungsbeiträge nachträglich zahlen.
Außerdem ist wirtschaftlich auch sehr risikobehaftet, wenn man nur einen Auftraggeber hat.
Geschäftsbeziehung zwischen Familienmitgliedern
Wenn eine Geschäftsbeziehung zwischen Familienmitgliedern existiert, sollten alle Betroffenen auch Gewerbe anmelden, wenn es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt. Andere Möglichkeiten sind Anstellung und Minijobs.
Natürlich können Familienmitgliedern sich unterstützen, ohne eine offizielle Registrierung. In diesem Fall handelt es sich nur um Hilfe, die man unentgeltlich leistet. In diesem Fall muss Arbeitgeber keine Kosten tragen auch keine Sozialversicherungsbeträge etc. zahlen.
Gewerbe und Rechtsform
Manchmal verwechseln Menschen eine Gewerbe mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Gewerbe ist die Registrierung der selbständigen Tätigkeit. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist Rechtsform. Weitere Arten bzw. Rechtsform eines Gewerbes könnte sein: OHG, GmbH, Einzelunternehmen, KG etc.
Anmeldung für freiberufliche Tätigkeit
Da Freiberufler keine Gewerbe anmelden müssen, erfolgt die Anmeldung für freiberufliche Tätigkeiten bei dem zuständigen Finanzamt.
Liste die freien Berufe, bei denen keine Gewerbeanmeldung nötig ist:
- Altenpfleger/in
- Apotheker,die keine Apotheke betreiben
- Architekt
- Arzt
- Bauingenieur
- Biologe
- Certified Public Accountant
- Chemiker
- Choreograf
- Designer
- Diätassistent
- Diplom-Psychologe
- Dolmetscher/Übersetzer
- Dozent
- Ergotherapeut
- Erzieher und Lehrer
- Fotograf in manchen Bereichen,wie z.B. Werbung
- Geograf
- Handelschemiker
- Hebamme
- Heilpraktiker
- Historiker
- Informatiker(nicht alle Aufgabenbereiche)
- Ingenieur, wenn als Berater oder Sachverständiger tätig
- Innenarchitekt
- Journalist/Reporter
- Kameramann
- Kinder-Tagesmutter
- Kinder-und Jugendlichen psychotherapeut
- Künstler
- Landschaftsarchitekt
- Logopäde
- Lotse
- Masseur
- Musiker
- Notar,soweit nicht Beamter
- Patentanwalt
- Physiotherapeut/Krankengymnast
- Podologe
- Programmierer(nicht alle Aufgabenbereiche)
- PsychologischerPsychotherapeut
- Psychotherapeut
- Rechtsanwalt
- Regisseur
- Sachverständiger für betriebswirtschaftliche Bewertungen
- Sänger
- Schauspieler
- Schriftsteller
- Sozialpädagoge
- Stadtplaner
- Steuerberater
- Steuerbevollmächtigter
- Tänzer
- Tierarzt
- Unternehmensberater
- Vereidigter Buchprüfer
- Vermessungsingenieur
- Videojournalist/Bildjournalist
- Wirtschaftsprüfer
- Zahnarzt
Ich habe auf dieser Seite für einen Freund aus Ägypten Informationen gesucht und auch gefunden,
aber es wäre sinnvoll, wenn es zumindest eine Seite in englischer Sprache geben würde.
Gruss
Klaus Dieter Syben