Einbürgerung habe ich Anspruch?
Im Jahr 1999 bin ich mit meinen Eltern nach Deutschland ausgewandert und beantragten einen Asylverfahren.
Mein Aufenthalt war bis Februar 2006 geduldet. Im Februar wurde mir die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.3 aus Krankheitsgründen erteilt.
Der Aufenthaltserlaubnis wird seit 2006 immer ohne Unterbrechung zu jeweils
2 Jahren verlängert.
Nun wollte ich mich nach ca. 9 Jahren einbürgern lassen.
leider wurde mir mitgeteilt, dass ich kein Recht auf Einbürgerung habe, da ich die Niederlassungserlaubnis nicht besitze.