Auslandsaufenthalt während der ersten 8 Jahre in Deutschland
Hallo,
wenn man für eine deutsche Firma 9 Monate im Ausland arbeitet, verlängert sich dann die Einbürgerungsfrist erneut auf 8 Jahre ab Einreisedatum nach Auslandsjob in Deutschland? Oder werden Auslandsaufenthalte von der Einbürgerungsbehörde bei Antragstellung zur deutschen Staatsbürgerschaft überhaupt nicht überprüft, da evtl. nicht relevant? Letzte Frage dazu: Wie würde die Ausländerbehörde den Aufenthalt überprüfen können?