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Auslandsaufenthalt während der ersten 8 Jahre in Deutschland

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo,
wenn man für eine deutsche Firma 9 Monate im Ausland arbeitet, verlängert sich dann die Einbürgerungsfrist erneut auf 8 Jahre ab Einreisedatum nach Auslandsjob in Deutschland? Oder werden Auslandsaufenthalte von der Einbürgerungsbehörde bei Antragstellung zur deutschen Staatsbürgerschaft überhaupt nicht überprüft, da evtl. nicht relevant? Letzte Frage dazu: Wie würde die Ausländerbehörde den Aufenthalt überprüfen können?

Also bei solchen (wichtigen und schwierigen) Fragen immer direkt bei der Behörde nachfragen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du 5 Jahre hier lebst, dann mal eben ein paar Monate in einem anderen Land arbeitest, wieder hierher kommst und sie so tun, als wärst du zum ersten Mal hier. Nichtsdestotrotz bei der Behörde nachfragen!

Wenn du hier lebst, musst du dich ja bei den Behörden melden. Einwohnermeldeamt z.B. - diese verfolgen ja wann und wo du gelebt hast. Wenn du nirgends angemeldet bist, bist du ja illegal hier. ;-)
Die wissen schon, wie sie nachgucken.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 17. Februar 2014 - 00:03

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