Unsere Einbürgerung ist eine Ermessenseinbürgerung. Sie liegt Gegenwärtig der Regierung von Oberbayern vor. In zwei Monaten müssen wir umziehen und das wahrscheinlich in einen anderen Landkreis in Oberbayern. Was bedeutet das für das Einbürgerungsverfahren? Mit wieviel Verzögerung müssen wir rechnen? Wie sind die Verwaltungswege? Muss alles nochmal geprüft werden?
Vielen Dank im Voraus!