Primär geschieht natürlich das, was in den Gesetzen dieses Landes steht. Aber die deutsche Auslandsvertretung kann Kontakt aufnehmen und zum Beispiel juristischen Beistand organisieren.
Interessanter wird es, wenn der Vorgang in krasser Weise den deutschen Auffassungen von Rechtsstaatlichkeit widerspricht. Zum Beispiel wenn die angebliche Tat ein universelles Grundrecht ist, oder wenn mit Folter zu rechnen ist, etc. Dann kann (in Extremfällen) die Bundesregierung aktiv werden.
Übrigens ist die konsularische Hilfe nicht möglich, wenn der deutsche Staatsbürger gleichzeitig die Staatsbürgerschaft dieses Landes hat.
Konsularische Hilfe
Primär geschieht natürlich das, was in den Gesetzen dieses Landes steht. Aber die deutsche Auslandsvertretung kann Kontakt aufnehmen und zum Beispiel juristischen Beistand organisieren.
Interessanter wird es, wenn der Vorgang in krasser Weise den deutschen Auffassungen von Rechtsstaatlichkeit widerspricht. Zum Beispiel wenn die angebliche Tat ein universelles Grundrecht ist, oder wenn mit Folter zu rechnen ist, etc. Dann kann (in Extremfällen) die Bundesregierung aktiv werden.
Übrigens ist die konsularische Hilfe nicht möglich, wenn der deutsche Staatsbürger gleichzeitig die Staatsbürgerschaft dieses Landes hat.
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