In Deutschland leben vier anerkannte nationale Minderheiten:
- die Dänen
- die friesische Volksgruppe
- die deutschen Sinti und Roma
- das sorbische Volk (die Lausitzer Sorben)
Insgesamt gehören ca. 200.000 Menschen diesen nationalen Minderheiten an. Für alle Menschen in Deutschland, auch für die nationalen Minderheiten gilt das Grundgesetz. Die Minderheiten haben zusätzlich besondere Rechte, um ihre Kultur und Sprache zu fördern.
Die Sprachen der deutschen Minderheiten sind:
- Dänisch,
- Friesisch (Nordfriesisch / Saterfriesisch)
- Sorbisch (Obersorbisch / Niedersorbisch ) -nicht mit Serbisch verwechseln-
- Romanes der deutschen Sinti und Roma
Es gibt mehrere Kulturvereine, und auch einen Minderheitenbeauftragte der Bundesregierung, wer sich um deren Angelegenheiten kümmert.