Liebe Forummitglieder,
wie ist es in dem Fall, wenn der Antragsteller eine Einwilligung zur Deutschen Staatsbürgerschaft unter der Vorraussetzung die alte abzulegen bekommt(bezahlte Kosten 255€, Verfahren zum Austritt aus dem Land könnte bis zu 2 Jahre dauern). Der Freund ist währenddessen arbeitssuchend geworden und muss ALG2 beantragen. Da das Einkommen der Antragstellerin zur Einbürgerung zu gering ist wurde von der Agentur für Arbeit eine Warnung ausgesprochen das dies den Einbürgerungsprozess behindern würde, da diese dann auch leistungspflichtig sei.
Stimmt das, oder kann der Freund ruhig ALG2 anmelden ohne das es die Freundin im Einbürgerungsprozess behindert, wie ist hier die Rechtslage?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
MfG
Ilona