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Bewilligte Einbürgerung ALG2 für Freund

Gespeichert von ilona am

Liebe Forummitglieder,

wie ist es in dem Fall, wenn der Antragsteller eine Einwilligung zur Deutschen Staatsbürgerschaft unter der Vorraussetzung die alte abzulegen bekommt(bezahlte Kosten 255€, Verfahren zum Austritt aus dem Land könnte bis zu 2 Jahre dauern). Der Freund ist währenddessen arbeitssuchend geworden und muss ALG2 beantragen. Da das Einkommen der Antragstellerin zur Einbürgerung zu gering ist wurde von der Agentur für Arbeit eine Warnung ausgesprochen das dies den Einbürgerungsprozess behindern würde, da diese dann auch leistungspflichtig sei.

Stimmt das, oder kann der Freund ruhig ALG2 anmelden ohne das es die Freundin im Einbürgerungsprozess behindert, wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

MfG

Elona

Riskant ist es auf jeden Fall. Ich würde möglichst es vermeiden, während des Einbürgerungsprozesses staatliche Hilfe zu bekommen.

Ich wurde vor wenigen Jahren eingebürgert. Ich musste trotzdem immer wieder meine aktuelle Einkommen nachweisen.

Ich hatte das Gefühl, dass die Behörde meinen Antrag auch letzten Tag ablehnen könnte, falls ich plötzlich arbeitslos wäre.

Die Voraussetzungen können auch während des Prozesses noch mal geprüft werden.

Viel Glück!

 

Gespeichert von Ken (nicht überprüft) am Di., 08. November 2016 - 13:52

Meine Sachbearbeiterin sagte zu mir: man darf keine Sozialhilfe bekommen.

 

Gespeichert von Der Inder (nicht überprüft) am Mi., 09. November 2016 - 13:26

Damit ein Ausländer in Deutschland ein gesetzlich festgelegtes Recht, also einen Anspruch auf Einbürgerung hat, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

- Bestehen des Einbürgerungstest
- Unbefristetes Aufenthaltsrecht der Aufenthaltserlaubnis
- Seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Bekenntnis zu Werten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Kenntnisse der deutschen Sprache
- Eigenständiger Verdienst des Lebensunterhalts (ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II)
- Keine Vorstrafen
- Verlust / Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit

Das gilt für den Antragssteller, Sippenhaft gibt es hier nicht. Wenn die Freundin nur genügend Geld hat aufgrund der Unterstützung durch den Freund würde die eigenständige Bestreitung des Lebensunterhalts nicht klappen. Geht zum Anwalt und lasst euch beraten, Rechtskostenbeihilfe sollte da kein Problem sein!

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 21. November 2016 - 10:09

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