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Damit ein Ausländer in Deutschland ein gesetzlich festgelegtes Recht, also einen Anspruch auf Einbürgerung hat, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

- Bestehen des Einbürgerungstest
- Unbefristetes Aufenthaltsrecht der Aufenthaltserlaubnis
- Seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Bekenntnis zu Werten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Kenntnisse der deutschen Sprache
- Eigenständiger Verdienst des Lebensunterhalts (ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II)
- Keine Vorstrafen
- Verlust / Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit

Das gilt für den Antragssteller, Sippenhaft gibt es hier nicht. Wenn die Freundin nur genügend Geld hat aufgrund der Unterstützung durch den Freund würde die eigenständige Bestreitung des Lebensunterhalts nicht klappen. Geht zum Anwalt und lasst euch beraten, Rechtskostenbeihilfe sollte da kein Problem sein!

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 21. November 2016 - 10:09

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  2. Lesbarkeit ist sehr wichtig: Achten Sie auf Klein- & Großschreibung!
    (Lange Texte unbedingt in Absätze gliedern.)
     
  3. Niveau: Keine Beleidigungen, Hass-Sprüche, Angriff auf Person!
     
  4. Kein Spam, Linkdrop, Werbetexte, Werbeartikel usw.
     
  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
  6. Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!
    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.