In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …
--- Geschichtsunterricht teilnimmt.
--- Religionsunterricht teilnimmt.
--- Politikunterricht teilnimmt.
--- Sprachunterricht teilnimmt.
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In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …
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...Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Eltern des Kindes über seine Teilnahme am Religionsunterricht. Ab dem zehnten Lebensjahr ist das Kind zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll. Vom zwölften Lebensjahr an bedarf diese Entscheidung der Zustimmung des Kindes. Nach dem 14. Lebensjahr ist das Kind religionsmündig und entscheidet allein über seine Religionszugehörigkeit sowie seine Teilnahme am Religionsunterricht (§ 5 RKErzG). Bekenntnisangehörige Schüler können sich in Bayern und im Saarland erst nach dem 18. Lebensjahr selbst vom Religionsunterricht abmelden...(Wikipedia)