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Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?

Gespeichert von dew am

Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?

--- Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
--- Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
--- Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
--- Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.

Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 04. Oktober 2008 - 16:53

Ja!

Auch Grundrechte können per Verfassungsänderung abgeschafft werden. Voraussetzung ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag UND Bundesrat.

Art.79 Absatz 3 GG (Ewigkeitsgarantie) gilt nur für die Grundsätze aus Artikel 1 und 20 GG - und da ist die Pressefreiheit (Artikel 5) NICHT dabei.

 

Gespeichert von Michael Pfeiffer (nicht überprüft) am Sa., 25. April 2009 - 14:02

typische Fangfrage

Mit einer Änderung des GG oder Einführung einer Verfassung kann die Pressefreiheit mit entsprechenden Mehrheiten abgeschafft werden.
Die Antwortmöglichkeit "Ja, mit 2/3-Mehrheit der Bundestagsabgeordneten" schließt eine 2/3-Mehrheit im Bundesrat nicht aus. Damit ist die richtige Antwort: "Ja"!

ABER: Wenn nicht einmal alle Deutsche die Frage richtig beantworten können, wie soll das ein Ausländer dann können?

Die Pressefreiheit ist Menschenrecht, Artikel 19 .

Artikel 1.2. des Grundgesetzes bekennt sich ausdrücklich zu den Menschenrechten als Bestandteil der unantastbaren Würde des Menschen.

Dem zu Folge verstösst die Abschaffung der Pressefreiheit gegen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung und steht eindeutig unter dem Schutz des Artikels 79.

Die Antwort lautet also:
"
Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden."

 

Gespeichert von Matthias Hagenbäumer (nicht überprüft) am Sa., 04. September 2010 - 15:56

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