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Die Pressefreiheit ist Menschenrecht, Artikel 19 .
Artikel 1.2. des Grundgesetzes bekennt sich ausdrücklich zu den Menschenrechten als Bestandteil der unantastbaren Würde des Menschen.
Dem zu Folge verstösst die Abschaffung der Pressefreiheit gegen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung und steht eindeutig unter dem Schutz des Artikels 79.
Die Antwort lautet also:
"
Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden."