Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
--- Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
--- Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
--- Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
--- Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.
Nein, denn die Pressefreiheit
Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
Ja! Auch Grundrechte können
Ja!
Auch Grundrechte können per Verfassungsänderung abgeschafft werden. Voraussetzung ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag UND Bundesrat.
Art.79 Absatz 3 GG (Ewigkeitsgarantie) gilt nur für die Grundsätze aus Artikel 1 und 20 GG - und da ist die Pressefreiheit (Artikel 5) NICHT dabei.
typische Fangfrage Mit einer
typische Fangfrage
Mit einer Änderung des GG oder Einführung einer Verfassung kann die Pressefreiheit mit entsprechenden Mehrheiten abgeschafft werden.
Die Antwortmöglichkeit "Ja, mit 2/3-Mehrheit der Bundestagsabgeordneten" schließt eine 2/3-Mehrheit im Bundesrat nicht aus. Damit ist die richtige Antwort: "Ja"!
ABER: Wenn nicht einmal alle Deutsche die Frage richtig beantworten können, wie soll das ein Ausländer dann können?
stimmt, so würde ich das auch
stimmt, so würde ich das auch verstehen. bin auch grade auf diese frage gestoßen.
Nein, denn die Pressefreiheit
Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht.
Die Pressefreiheit ist
Die Pressefreiheit ist Menschenrecht, Artikel 19 .
Artikel 1.2. des Grundgesetzes bekennt sich ausdrücklich zu den Menschenrechten als Bestandteil der unantastbaren Würde des Menschen.
Dem zu Folge verstösst die Abschaffung der Pressefreiheit gegen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung und steht eindeutig unter dem Schutz des Artikels 79.
Die Antwort lautet also:
"
Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden."
Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.