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Ja!
Auch Grundrechte können per Verfassungsänderung abgeschafft werden. Voraussetzung ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag UND Bundesrat.
Art.79 Absatz 3 GG (Ewigkeitsgarantie) gilt nur für die Grundsätze aus Artikel 1 und 20 GG - und da ist die Pressefreiheit (Artikel 5) NICHT dabei.