Welche Bedingungen muss ein Ausländer erfüllen, wenn er bereits seit mehr als 14 Jahre mit einem Deutschen verheiratet ist und über unbegrenzte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verfügt?
StAG §9 (zusammen mit §8)
- bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben (Ausnahmen möglich)
- Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse (z.B. keine Mehrfach-Ehe)
- ausreichende Deutschkenntnisse (Ausnahmen möglich)
- legaler Aufenthalt im Inland
- handlungsfähig (oder mit gesetzlichem Vertreter)
- keine Verurteilung wegen Straftat (Ausnahmen möglich)
- Wohnung etc.
- genügend Einkommen (Ausnahmen möglich)
Nach mehr als 8 Jahren ginge alternativ die Anspruchseinbürgerung nach §10. Da kommen zwar zusätzliche Bedingungen dazu. Aber kurioserweise entfällt Nr. 2 (diese Gesetzeslücke soll noch in diesem Jahr geschlossen werden).
Also meines Wissens nach kaum eine mehr. Nach 8 Jahren sollte eine Einbürgerung nur noch dann problematisch werden, wenn man straffällig geworden ist oder evtl. noch, wenn beide Partner von H4 leben. Letzteres vielleicht auch nicht mehr. Viel Erfolg