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Einbürgerung - seit mehr als 14 Jahre mit einem Deutschen verheiratet

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Welche Bedingungen muss ein Ausländer erfüllen, wenn er bereits seit mehr als 14 Jahre mit einem Deutschen verheiratet ist und über unbegrenzte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verfügt?

Also meines Wissens nach kaum eine mehr. Nach 8 Jahren sollte eine Einbürgerung nur noch dann problematisch werden, wenn man straffällig geworden ist oder evtl. noch, wenn beide Partner von H4 leben. Letzteres vielleicht auch nicht mehr. Viel Erfolg

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 15. Mai 2019 - 18:18

  1. bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben (Ausnahmen möglich)
  2. Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse (z.B. keine Mehrfach-Ehe)
  3. ausreichende Deutschkenntnisse (Ausnahmen möglich)
  4. legaler Aufenthalt im Inland
  5. handlungsfähig (oder mit gesetzlichem Vertreter)
  6. keine Verurteilung wegen Straftat (Ausnahmen möglich)
  7. Wohnung etc.
  8. genügend Einkommen (Ausnahmen möglich)

Nach mehr als 8 Jahren ginge alternativ die Anspruchseinbürgerung nach §10. Da kommen zwar zusätzliche Bedingungen dazu. Aber kurioserweise entfällt Nr. 2 (diese Gesetzeslücke soll noch in diesem Jahr geschlossen werden).

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 22. Mai 2019 - 17:45

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