Hallo,
Ich habe als Kind 5 Jahren in Deutschland gelebt und habe dort die Grundschule besucht. Jetz bin ich 40 und arbeite seit einem Jahr wieder in Deutschland. Ich hätte gerne wissen, ob die damaligen 5 Jahren, wo ich als Kind hier gelebt habe für die deutsche Staatsangehörigkeit zählen oder nicht.. Vielen Dank im voraus!
Schöne Grüße
Eleonora
Der Aufenthalt war für eine lange Zeit unterbrochen. Nach § 12b (2) StAG können trotzdem bis zu fünf Jahre angerechnet werden. Das ist offenbar eine Ermessensentscheidung der Behörde.