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Studienwechsel nach Deutschland

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Guten Tag,

mein Name ist Rosa L. Braun und komme aus Österreich.

Durch eine Verlobung (die Liebe) zog ich nach Deutschland vor einiger Zeit...

Dadurch hatte ich mein Studium (in Jura + Theologie,1. u. 2. Staatsexamen  bzw. - prüfung bereits absolviert) ...für eine Weile unterbrechen müssen, hinzu kommt: ich möchte ein Beamter ohne Widerruf werden und meine Frage lautet nun:

Darf ich in Deutschland promovieren (Voll-Jurist?)? Ich hätte gerne schnellstmöglich meinen Doktortitel...

An welcher Uni, ö.ä. ist dies möglich?

Bitte nur ernst gemeinte Antworten...danke

Ein paar Leute, die promoviert haben, kenne ich schon. Alle kommen aus der EU.

Wenn Sie österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, sollten Sie ohne Probleme in Deutschland promovieren dürfen. 

Welche UNI? Diese Frage können nur UNIs selber beantworten. 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 04. April 2020 - 22:20

Die Antwort steht in Gesetzen und Ordnungen, da sollte ein Jurist eigentlich wissen wie er sie findet.

Also: Die Standardvoraussetzung für eine Jura-Promotion in Deutschland ist ein Examen mit mindestens 9,0 Punkten ("vollbefriedigend"). Es gibt Ausnahmen von dieser Voraussetzung, die im Wesentlichen mit Seminarleistungen und mit der Fürsprache von Professoren zu tun haben.

Bei ausländischen Abschlüssen muss man die Vergleichbarkeit der erreichten Examensnote nachweisen. Innerhalb der EU sollte das grundsätzlich möglich sein. Als Faustregel muss man beim Examen zu den besten 20 % des Jahrganges gehören.

Die Staatsbürgerschaft sollte für die Zulassung zur Promotion keine Bedingung sein. Allerdings brauchen sich EU-Bürger nicht um ein Visum zu sorgen, und Absolventen deutschsprachiger Unis nicht um einen Sprachnachweis.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 06. April 2020 - 15:13

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