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Die Antwort steht in Gesetzen und Ordnungen, da sollte ein Jurist eigentlich wissen wie er sie findet.
Also: Die Standardvoraussetzung für eine Jura-Promotion in Deutschland ist ein Examen mit mindestens 9,0 Punkten ("vollbefriedigend"). Es gibt Ausnahmen von dieser Voraussetzung, die im Wesentlichen mit Seminarleistungen und mit der Fürsprache von Professoren zu tun haben.
Bei ausländischen Abschlüssen muss man die Vergleichbarkeit der erreichten Examensnote nachweisen. Innerhalb der EU sollte das grundsätzlich möglich sein. Als Faustregel muss man beim Examen zu den besten 20 % des Jahrganges gehören.
Die Staatsbürgerschaft sollte für die Zulassung zur Promotion keine Bedingung sein. Allerdings brauchen sich EU-Bürger nicht um ein Visum zu sorgen, und Absolventen deutschsprachiger Unis nicht um einen Sprachnachweis.