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Kurz vor der Ausbürgerung arbeitslos geworden - was nun? (EBZ habe ich schon)

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Nachdem ich die Einbürgerungszusicherung bekommen habe, musste ich mich von meinem Herkunftsland ausbürgern lassen. Die Ausbürgerung hat ein Jahr gedauert, und in wenigen Tagen ist es soweit. Leider wurde ich von meinem Arbeitgeber vor kurzem entlassen. Das habe ich der Behörde mitgeteilt, aber keine konkrete Infos bekommen, wie es weiter laufen wird. Weil die Ausbürgerung noch nicht ganz beendet ist, verständlich. Ich habe ein Jahr Anspruch auf ALG-1, und das würde auch für LU reichen. Was wird passieren? Wird EBH mich einbürgern? Oder abwarten, bis ich neuen Job finde? Und evtl. sogar bis ich Probezeit bestehe? Bei mir ist das eine Anspruchseinbürgerung. Ohne Pass einen Job suchen, ist schwer.

Als Arbeitgeber von Mitarbeiter mit/ohne Migrationshintergrund sehe ich es positiv. Wenn Sie Anspruch auf Einbürgerung haben und schon Einbürgerungszusicherung bekommen haben, heisst, dass Arbeitgeber in vieler Hinsicht sich auf Sie verlassen kann. Den Rest kann man abwarten und relativ leicht erledigen.
 

Gespeichert von K. Sheng (nicht überprüft) am Di., 23. April 2019 - 21:00

... Eine besondere Härte bei Abs. 1 Nr. 4 kann insbesondere dann angenommen werden, wenn jemand aufgrund einer zur Durchführung des Entlassungsverfahrens erteilten Einbürgerungszusicherung aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit bereits ausgeschieden und staatenlos geworden ist, und nun unverschuldet der Einbürgerung mangelnde Unterhaltsfähigkeit entgegenstünde, die auf zwischenzeitlichem Verlust des eigenen oder des Arbeitsplatzes des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners oder ähnlicher Umstände beruht....

(Verwaltungsvorschrift zur Einbürgerung, nach BMI-Rundschreiben vom 2. Juni 2015; Abschnitt 8.2)

Sinngemäße Übersetzung:

Wenn man den Arbeitsplatz ohne eigene Schuld verloren hat, und wenn man außerdem ohne die Einbürgerung staatenlos wäre, wird man auch ohne eigenes Einkommen eingebürgert. Man soll allerdings aktiv nach Arbeit suchen.

Im Übrigen ist ALG-1 keine Sozialleistung, denn das Geld kommt ja aus einer Versicherung, für die man selber bezahlt hat. Das zählt dann als eigenes Einkommen, allerdings nur für eine begrenzte Zeit.

Auch wenn die Ausbürgerung noch nicht ganz fertig ist, lässt sie sich vermutlich nicht mehr stoppen. Das sollte also nichts Wesentliches ändern.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 24. April 2019 - 15:19

Guten Tag,

Ich habe gleiche Situation. Nur ich habe beschränkte Erwerbserlaubnis nach 18b, akademische Fachkraft.

Ich hätte ja leicht Vollzeit-Stelle gefunden, wenn ich Erlaubnis hätte.

Was kann man da machen?

Vielen Dank.

 

Gespeichert von Emil (nicht überprüft) am Sa., 26. März 2022 - 10:03

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