Die Bundesregierung hat am 14. Oktober 2026 die Einführung einer Zuckersteuer beschlossen. Ab dem 1. Juli 2027 sollen zuckerhaltige Getränke zusätzlich besteuert werden. Ziel ist es, den Zuckerkonsum zu reduzieren und das Gesundheitssystem finanziell zu entlasten. Der Bundestag muss dem Vorhaben noch zustimmen.
Welche Produkte sind betroffen?
Die Steuer betrifft vor allem Cola, Limonaden, Eistee, Energydrinks und zuckerhaltige Fruchtgetränke. Entscheidend ist der Zuckergehalt:
| Zuckergehalt pro 100 ml | Steuer pro Liter |
|---|---|
| Unter 5 Gramm | Keine |
| 5 bis unter 8 Gramm | 26 Cent |
| Ab 8 Gramm | 32 Cent |
Nicht betroffen sind unter anderem Wasser, reine Fruchtsäfte, Milch, ungesüßte Schorlen und Zero-Getränke mit Süßstoffen. Auch Schokolade, Süßigkeiten und Kuchen werden durch diese Steuer nicht teurer.
Wie viel mehr müssen wir bezahlen?
Werden die Steuern einschließlich zusätzlicher Mehrwertsteuer vollständig an Verbraucher weitergegeben, ergeben sich folgende Mehrkosten:
| Getränk | Möglicher Aufpreis |
|---|---|
| Cola, 0,5 Liter | +19 Cent |
| Cola, 1 Liter | +38 Cent |
| Cola, 1,5 Liter | +57 Cent |
| Eistee, 1 Liter (5–unter 8 g Zucker) | +31 Cent |
Ein Haushalt, der wöchentlich zehn Liter stark zuckerhaltige Getränke kauft, könnte dadurch rund 198 Euro mehr im Jahr bezahlen.
Die tatsächlichen Preise hängen davon ab, ob Hersteller und Handel die Steuer vollständig weitergeben oder Rezepturen verändern.
Warum wird die Steuer eingeführt?
Übermäßiger Zuckerkonsum begünstigt Erkrankungen wie Diabetes, Übergewicht und Karies. Die Bundesregierung möchte deshalb Hersteller dazu bewegen, weniger Zucker einzusetzen. Gleichzeitig rechnet sie für 2028 mit rund 925 Millionen Euro zusätzlichen Steuereinnahmen, die zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen sollen.
Die Steuer bleibt umstritten: Befürworter erwarten gesundheitliche Vorteile und geringere Behandlungskosten. Kritiker befürchten zusätzliche finanzielle Belastungen für Verbraucher und Unternehmen.
Fazit: Die neue Zuckersteuer betrifft nicht sämtliche zuckerhaltigen Lebensmittel, sondern hauptsächlich gesüßte Getränke. Wer regelmäßig Cola oder Limonade kauft, muss ab Juli 2027 möglicherweise deutlich mehr bezahlen. Ob die Steuer tatsächlich in der beschlossenen Form kommt, entscheidet sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Quellen: Bundesregierung, Tagesschau, Welt.de (vom 14. Oktober 2026)
Bier und Wein ...
... sind übrigens auch ausgenommen.
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