Man kann auch mit §75 VwGO…
Man kann auch mit §75 VwGO vor Gericht gehen. Die EBH wird dann verpflichtet, einzubürgern und muss noch Gerichtskosten tragen. Leider bleibt in München kein anderer Weg, als Ellenbogentyp sein, große Klappe haben, einklagen. So funktioniert diese Stadt. So eine Art negativer Selektion wird hier celebriert.
Di., 13. März 2018 - 08:00
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Antwort auf Hallo zusammen, ich habe… von Gast (nicht überprüft)