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• organisatorische Eingliederung der Einbürgerungsstelle in die Ausländerbehörde zum 01.06.2017 sowie Nutzung der  damit einhergehenden Synergieeffekte, insbesondere Optimierung der Schnittstellen,

• Empfang der Kunden an einer Service-Theke, dort abschließende Bedienung in geeigneten Fällen,

• Vergabe der Antragstermine in einem zentralen Terminkalender, dadurch wurden die zuvor sehr unterschiedlichen Wartezeiten auf einen Antragstermin ausgeglichen (vorher 2 - 11 Monate, derzeit einheitlich knapp 5 Monate, Sondertermine für Briten innerhalb von ca. einem Monat),

• buchstabenunabhängige und gleichmäßige Zuweisung der Fälle an die Sachbearbeiter/innen, der Aufwand für Pensenverteilungen im Falle von Personalzu- und -abgängen konnte so erheblich reduziert werden,

• Reduzierung der notwendigen Vorsprachen im Laufe der Verfahren durch weitgehenden Verzicht auf die Vorlage von Originaldokumenten, dadurch Möglichkeit der Nachreichung von Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail,

• Erweiterung der Regelung für die Delegation der Unterschriftsbefugnisse,

• Optimierung des Einarbeitungskonzeptes,

• konsequente Nutzung von vorhandenen Handlungsspielräumen zu Gunsten der Kunden/innen

Durch die Einrichtung und Besetzung der unter Ziffer 1 bezeichneten zusätzlichen Stellen, verbunden mit den gleichzeitig eingeleiteten o.g. organisatorischen Maßnahmen, konnte eine erhebliche Verbesserung des Kundenservices, insbesondere eine deutliche Reduzierung der Warte- und Bearbeitungszeiten sowie der Sachstandsanfragen und Beschwerden erreicht werden. So reduzierte sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Einbürgerungsantrag seit Anfang 2016 von ca. zehn Monaten auf drei bis sechs Monate nach Antragstellung.

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