Doch, das könnte passen…
Doch, das könnte passen. Wenn man B2 statt B1 braucht, dann ist das eine Ermessungseinbürgerung nach 6 Jahren. Die geht glaube ich schneller. Präsidium Oberbayern macht das schneller, als normale EBH München, die hoffnungslos überlastet ist. Allerdings sind für München weder 6 noch 2 Monate normal. Bei normalen Anspruchseinbürgerungen ist das etwa ein Jahr nach Antragsstellung, bei Ermessenseinbürgerungen weiß ich nicht, aber 2 Monate - bezweifle ich stark dass es die Regel ist, eher die Ausnahme.
Mo., 24. Juni 2019 - 20:36
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Antwort auf Unten ist was du schon… von Gast (nicht überprüft)