Hallo ihr Lieben,ich habe…
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage und zwar, also wenn man die Zusage erhalten hat, muss man nochmal die Arbeitgeberbescheinigung zur Einbürgerungsbehörde vorliegen oder muss man das nur bei der Antragstellung vorliegen?
Ich danke euch schon mal im Voraus
Fr., 28. Februar 2020 - 15:43
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