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Seit Feb. 2016
Ja, damals wurde das neue Gesetzt noch nicht in Kraft gesetz. Im Antrag habe ich aber eingegeben, dass aus politischen Grunden habe ich Angst, nach meinem Herkunftsland zu reisen (das ist für die Ausbürgerung nötig), und deshalb nicht ausbürgern kann. Die Behörde hat mich nie aufgefordert, auszubürgern.
Ich war kein Asylant.