Hintergrund
Rechengrundlage ist die "Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung", die für jedes Jahr neu festgelegt wird. Im Jahr 2023 beträgt sie 87.600 Euro.
Für die Grenzen der Blauen Karte gilt bisher:
- allgemeines Mindestverdienst: 2/3 dieses Wertes,
- Mindestverdienst bei Mangelberufen: 52 % dieses Wertes.
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz nennt dagegen diese neuen Grenzen:
- allgemeines Mindestverdienst: 56,6 % dieses Wertes,
- Mindestverdienst bei Mangelberufen: 45,3 % dieses Wertes.
Falls das neue Gesetz jetzt schon gelten würde, wären die Verdienstgrenzen demnach 49.582 Euro und 39.683 Euro (Kommastellen jeweils aufgerundet). Aber das verzögert sich noch.
Do., 06. Juli 2023 - 16:59
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