Hintergrund
Rechengrundlage ist die "Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung", die für jedes Jahr neu festgelegt wird. Im Jahr 2023 beträgt sie 87.600 Euro.
Für die Grenzen der Blauen Karte gilt bisher:
- allgemeines Mindestverdienst: 2/3 dieses Wertes,
- Mindestverdienst bei Mangelberufen: 52 % dieses Wertes.
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz nennt dagegen diese neuen Grenzen:
- allgemeines Mindestverdienst: 56,6 % dieses Wertes,
- Mindestverdienst bei Mangelberufen: 45,3 % dieses Wertes.
Falls das neue Gesetz jetzt schon gelten würde, wären die Verdienstgrenzen demnach 49.582 Euro und 39.683 Euro (Kommastellen jeweils aufgerundet). Aber das verzögert sich noch.
Do. 6 Jul 2023 - 16:59
Link
Antwort auf Nein. von Gast (nicht überprüft)