Gehaltsgrenzen gesenkt.
Die niedrigeren Gehaltsgrenzen gelten jetzt. Im Jahr 2023 sind es nun 39.682,80 € für "Engpassberufe" (Mangelberufe), und 43.800,00 € sonst (Brutto pro Jahr). Für das kommende Jahr kann es sich leicht erhöhen.
(Der allgemeine Prozentsatz war nochmal gesunken, auf 50%. Der reduzierte Satz ist wie gesagt 45,3%.)
Das heißt z.B. für den öffentlichen Dienst der Länder (u.a. Schulen und Hochschulen), dass jetzt bei Mangelberufen die Gehaltsgruppe E9 reichen würde, und sonst E10 (jeweils in der Einstiegsstufe).
Sa., 02. Dezember 2023 - 12:17
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