Gehaltsgrenzen gesenkt.
Die niedrigeren Gehaltsgrenzen gelten jetzt. Im Jahr 2023 sind es nun 39.682,80 € für "Engpassberufe" (Mangelberufe), und 43.800,00 € sonst (Brutto pro Jahr). Für das kommende Jahr kann es sich leicht erhöhen.
(Der allgemeine Prozentsatz war nochmal gesunken, auf 50%. Der reduzierte Satz ist wie gesagt 45,3%.)
Das heißt z.B. für den öffentlichen Dienst der Länder (u.a. Schulen und Hochschulen), dass jetzt bei Mangelberufen die Gehaltsgruppe E9 reichen würde, und sonst E10 (jeweils in der Einstiegsstufe).
Sa. 2 Dez 2023 - 12:17
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