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Die Dieselfahrzeuge werden ja gar nicht "verboten". Sondern die Städte dürfen Zonen einrichten, in denen sie nicht fahren dürfen. Auch heute gibt es bereits "Umweltzonen", in denen nicht alle Autos fahren dürfen. Bisher wendet sich das aber nicht speziell gegen Diesel.

Grundsätzlich kann in Deutschland ein älteres Auto zugelassen werden, wenn es den technischen Vorschriften aus der Zeit seiner ersten Zulassung entspricht und keine gefährlichen Verschleiß- und Korrosionserscheinungen hat (mit ein paar Besonderheiten bei Sicherheitseinrichtungen, die evtl. modernisiert werden müssen). Im Einigungsvertrag steht geschrieben, dass für Fahrzeuge aus der DDR die damaligen technischen Vorschriften der DDR gelten (Einigungsvertrag vom 31.08.1990, Anlage I, Kapitel XI, Sachgebiet B, Abschnitt III).

Ein so altes Auto muss man allerdings mit einigem Aufwand warten und reparieren, damit alles so funktioniert wie früher. Der TÜV guckt sich das natürlich an. Auch starker Rost kann dazu führen dass es die Zulassung verliert, aber nur wenn er an tragenden Teilen auftritt. Und die Abgaswerte müssen den Normen aus der Zeit der Herstellung entsprechen. Eine "Umweltplakette" für das Fahren in Umweltzonen kriegt man natürlich nicht.

Alternativ kann man eine besondere Zulassung als "Oldtimer" (classic car) bekommen, falls das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist. Allerdings muss es erkennbar zur "Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“ dienen, das heißt z.B. Originalzustand und sehr gute Erhaltung. Andererseits sind inzwischen die meisten DDR-Autos in diesem Alter oder kurz davor.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 20. Mai 2018 - 11:29

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