Die "persönliche Ehre" wird…
Die "persönliche Ehre" wird übrigens vom Grundgesetz geschützt: Angriffe auf die persönliche Ehre gehören nicht zur allgemeinen Meinungsfreiheit (Art.5 Abs. 2).
Die gewalttätigen Formen der "kollektiven Ehre" werden dagegen vom Rechtsstaat bekämpft. Denn sie sind in Wahrheit der Versuch, eigene Regeln über staatliche Gesetze zu stellen. Dazu gehört auch die so genannte "Familienehre".
Mo. 18 Jun 2018 - 10:20
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