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Hilfebedürftige Personen, die auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Tasche leisten können, haben Anspruch auf Grundsicherung. Es kann wegen Altersgrenze oder wegen Erwerbsminderung sein. Und man bekommt die Hilfe nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Es geht um Sozialhilfe. Man kann klagen aber ob erfolgreich wird kann niemand garantieren.