Hallo,
bin Deutscher mit ausländischer Frau verheiratet und wir haben immer Alg2 bezogen dann ich eine Erwerbminderungsrente und sie Grundsicherung. In $10 StAG 3 ist zu lesen wenn sie die Inanspruchnahme von SGBXII nicht zu vertreten hat ist es i.O.
Sie hat jetzt die Einbürgerung beantragt, kann eine Ablehnung wegen Grundsicherung erfolgen?
Das Jobcenter hat sie zur Grundsicherung ausgewiesen also ist es i.O. oder?
Kann man bei Ablehnung erfolgreich klagen?
Wie macht man das dann ?
Danke
Micha
Hilfebedürftige Personen, die auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Tasche leisten können, haben Anspruch auf Grundsicherung. Es kann wegen Altersgrenze oder wegen Erwerbsminderung sein. Und man bekommt die Hilfe nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Es geht um Sozialhilfe. Man kann klagen aber ob erfolgreich wird kann niemand garantieren.