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Einbürgerung mit Grundsicherung

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo,

jemand der Grundsicherung bekommt hat die Einbürgerung beantragt. Die Behörde hat den Antrag angenommen und jetzt sind es bald 6 Monate ohne Antwort. Wir gedulden uns, denn es soll lange dauern.

1. Wie sieht die Antwort aus wenn es negativ ist ? Bekommt man einen Brief wo steht etwa "...Ihr Antrag auf Einbürgerung wurde abgelehnt aus folgenden Gründen..." oder einfach wurde abgelehnt ohne weiteres ?

2. Kann man dann dagegen klagen ? Wie macht man es dann ? Welche Friste ?

3. In dem Fall denke ich, dass ein Ablehnungsgrund die Grundsicherung ist denn im Gesetz lese ich, dass man eingebürgert werden kann, wenn man Leistungen vom Staat bekommt und wenn man es nicht zu verantworten hat. In dem Fall gab es vorher Jobcenter, dann hat das Jobcenter zur Grundsicherung geschickt. Kann man dann mit Rechtsanwalt und Psychiater schildern, dass die Situation nicht selbst verschuldet ist ?

Danke für jede Info

Ramo

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