In Deutschland.
Kurzfassung:
- Versicherungspflicht (Haftpflicht).
- Höhe maximal 100 m (außer auf Modellflugplätzen oder mit extra Erlaubnis).
- Nur bei guter Sicht auf Sichtweite, nicht nachts.
- Flug mit Videobrille: Entweder max. Höhe 30 m und max. Gewicht 250 g, oder Beobachtung durch zweite Person in ständiger Sichtweite.
- Gewichtsgrenzen: Bis 250 g keine Beschränkungen, ab 250 g Kennzeichnung mit Name+Adresse, ab 2 kg Theorieprüfung nötig ("Drohnenführerschein", ab 14 Jahre), ab 5 kg Ausnahmegenehmigung nötig.
- Flugverbote: Gefängnisse, Industrie- und Energieanlagen, Militär- und Polizeigelände sowie Manöver, Botschaften, Parlaments- und Regierungsgebäude, Autobahnen, Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen, Krankenhäuser, Menschenansammlungen, Polizei- und Rettungseinsätze, Unglücks- und Katastrophenorte, (seitlicher Abstand mindestens 100 m); Naturschutzgebiete, Kontrollzonen von Flugplätzen, regionale Flugbeschränkungsgbiete (unterschiedliche Abstände).
- Über Wohngrundstücken: Nur Drohnen bis 250 g. Entweder ohne Kamera, oder nur mit Zustimmung aller Bewohner.
- Kein Transport gefährlicher Stoffe (brennbar, explosiv, giftig usw.)
Übersichten sind zum Beispiel hier:
Mi. 11 Jul 2018 - 16:43
Link